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Pfirsicheistee
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Fragensammlung siehe Anhang.

 

Ergänzungen/ Antworten erwünscht!

lilico
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Fragen Freys

 Ahoi zusammen,

im Anhang habe ich von mir selbst erstellte Fragen zu den Freys Themen hochgeladen. Vielleicht helfen sie ja beim Lernen.

Und vielleicht hat jemand Lust ein paar Antworten sogar reinzustellen, dann könnte man vergleichen.

Ich hätte eine Frage zu einem Fallbeispiel:
"Es wird pornographisches Material in einer Zeitung abgedruckt, wer ist verantwortlich zu machen?" 

Ich habe da als Antwort für mich, der Redakteur und der Autor.
Ich frage mich aber ob da nicht noch der Verlag dazu genannt werden muss?

Und dann hätte ich noch eine Frage zur Medienethik.

Ein Beispiel für einen Diskurs sollte man nennen können, sagte Herr Jarolimek. Das fällt mir total schwer, hat da jemand eine Idee?

Liebe Grüße

ElisabethS.
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Joined: 06/19/2009
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Medienethische Diskurse

Medienethische Diskurse könnten solche Diskussionen sein wie nach dem Gladbecker Geiseldrama, Lady Dianas Tod, Uwe Barschel, Spiegel-Affäre usw. usw.

admin
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Joined: 09/04/2008
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Urheberrechtsverletzung

Die folgenden Kommentare beziehen sich evtl. auf einen Text von Prof. Freys (108.pdf -> Klausurfragen aus 2001) , den ich auf seine Bitte hin entfernt habe. Urheberrechte...
Klausurfragen können gerne gepostet werden, aber eben nicht wort-wörtlich. Siehe dieser Post. (positives Beispiel)

Pfirsicheistee
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Joined: 06/12/2009
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Zusammenfassung Baumer Teil 1 und 3

Auf Wunsch hier nun auch noch die 1. u. 3. Zusammenfassung von Baumer (Kommunikationsethik). Teil 2 hatte ich ja schon eher gepostet.

PS: Bitte Ansicht drehen ;-)

calimero
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Joined: 06/03/2009
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weitere fragen

hallöchen,

folgendes ist, was ich noch zusammenbekomme:

Wille:

- rechtliche grundlagen zur finanzierung der öff.-rechtl.
- rechtl. grundlagen zum auftrag der öff-rechtl.
- was ist duale rundfunk-ordnung
- urheberrechts-beispiel > erklären, wer im recht ist, was gilt usw.
- wie wird meinungsvielfalt pr. RF gesichert
- wie wird meinungsvielfalt im ör RF gesichert
- zusammensetzung KEF
- was sind gestufte und kooperative verfahren? (ging um gebührenfinanzierung)

Baumer:

- spinner - modell zum wissensorientierten journalismus
- welche ereignisse haben medienethik zwischen 1980 und 2008 geprägt und welche medienethische fragen wurden damit aufgeworfen?
- typen von ethik und was sie beinhalten
- medienethik im dritten reich: lenkungsversuche, wen versucht zu lenken + beispiel, wie das gemacht wurde
- matroschka-syndrom erklären

Freys:

- gegendarstellungsrecht: wer darf es abdrucken, welche formen gibt es
- funktionen eines tarifvertrages
- ob druckwerke grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind
- gegendarstellung bei meinungsäußerung möglich?
- wo ist das persönlichkeitsrecht verankert?
- was macht urheberrecht deutlich?
- freie benutzung eines urheb.rechtl. geschützten werkes - erlaubt, nich erlaubt?
- zum abdruck einer gegendarstellung ist verpflichtet?
- was gibts neben freien mitarbeitern und arbeitnehmern noch?
- welche beziehung regelt ein arbeitsvertrag?
- was schützt das namesrecht?
- unterscheidung 2er straftaten im strafrecht - welche sind das?

man könnte das ganze ja als pdf oder word-datei im bereich "klausuren" hochladen, wenn man noch etwas zusammengetragen hat.

LG

ElisabethS.
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Joined: 06/19/2009
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sooo, geschafft ^^ da kam

sooo, geschafft ^^ da kam unsere debatte ja gerade recht. fragt sich nur, was er da jetzt hören wollte. gings euch auch so, dass ihr den wille-teil gerne gegen nen zweiten baumer-teil getauscht hättet? ;)
ich versuch grade für die nachwelt die fragen aufzuschreiben, aber es ist alles wie weggeblasen, ich weiß noch:

wille
- zusammensetzung der kef
- sicherung der meinungsvielfalt in ö.r. und priv.
- stufen- und kooperation (?)
- wo ist der auftrag der ör. gesetzlich festgelegt (?)
- x will unbeknntes buch von y veröffentlichen, tochter von y ist dagegen --> wer "gewinnt"?

baumer
- gestus des zeigens mit 2 bsp.
- 3 bsp. zu medienethik zwischen 1980 und 2008
- matroschka-syndrom
- was ist der journalismus nach haller

philipp graefe
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Joined: 07/09/2009
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zusammenfassung medienethik harald baumer

hallöchen, ich habe mal alles in ein dokument gepackt, was der mann so erzählt hat. viel spass in den letzten stunden vor der klausur *bibber* lg, philipp PS. shakespeare kann nicht geschützt sein, weil er bereits vor über 70 jahren gestorben ist, da hilft auch seine berühmtheit nichts. vergleich: klassische musik, wie z.b. die von mozart oder beethoven ist nicht geschützt. geschützt sind nur die werke, die diese musik künstlerisch wiedergeben, also aufnahmen bestimmter orchester. sollte ein autor eine geschichte shakespears weitergedichtet haben, neue charaktere eingeführt oder sequels geschrieben haben, dann ist sein werk geschützt.

ElisabethS.
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Joined: 06/19/2009
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also nach reiflichen

also nach reiflichen überlegungen denke ich, dass "wahr" die richtige antwort ist. auch wenn shakespeare lange tot ist, im sinne des presserechts waren seine druckwerk geschützt und das presserecht selbst sieht ja auch vor, dass nach 70 jahren das urheberrecht erlischt (was bei shakespeare vielleicht nicht der fall ist, weil er so berühmt ist und solche werke sonderregeln haben?). ein druckwerk ist ja automatisch geschützt, wenn es die anforderungen erfüllt, also nicht geklaut ist usw.
hoffen wir mal, dass diese frage nicht drankommt ;)

ElisabethS.
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Joined: 06/19/2009
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schwierig schwierig... also

schwierig schwierig... also ich finde nach euren erläuterungen sowohl ja und nein, also doch umstritten... ach machen wir uns hier verrückt ^^
sach ma pfirsicheistee, zu was für unmenschlichen zeiten spukst du denn hier im forum rum?! *staun*
dann wünsch ich uns allen viel erfolg nachher, auf dass es eine klausur mit eindeutigen antwortmöglichkeiten sei und wir nicht alle in den regen kommen :)

ps: ich sehe gerade, die uhr geht zwei stunden nach, das erklärt einiges.

Pfirsicheistee
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Joined: 06/12/2009
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@ Ingebrikksen: Ich denke,

@ Ingebrikksen:
Ich denke, die Antwortmöglichkeit umstritten dient nur der Verwirrung. Ich habe das bei keiner Frage gewählt. Es geht hier ja um PresseRECHT, und Gesetze sind ja schon eindeutig formuliert.

Der Professor hat nur formuliert, dass Druckwerke die "stoffliche Verkörperung etwas Geistigen" sind; also dürften hierunter auch z.B. Werke von Shakespeare fallen, die ja nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind.

Druckwerke können aber durchaus urheberrechtlich geschützt sein!

Bitte korrigiert mich, falls ich da falsch liege, aber ich würde bei Frage 3 auf FALSCH tippen.

Ingebrikksen
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Joined: 06/29/2009
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nochmal zu der frage mit den

nochmal zu der frage mit den druckwerken.

--> http://www.ojr.de/index.html?/1997/68.htm

"Druckwerke im Sinne dieses Gesetzes sind alle mittels der Buchdruckerpresse oder eines sonstigen zur Massenherstellung geeigneten Vervielfältigungsverfahrens hergestellten und zur Verbreitung bestimmten Schriften, besprochenen Tonträger, bildlichen Darstellungen mit und ohne Schrift, Bildträger und Musikalien mit Text oder Erläuterungen"
laut LPG

in meinen aufzeichnungen steht, dass es einen fließenden übergang zwischen druckwerk und urheberrechtlich geschützem werk gibt und druckwerk ist ungleich urheberrechtlich geschütztes werk, also käme auch die antwortmöglichkeit umstritten infrage?

Thaisen
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Joined: 06/22/2009
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Mit Auftrag ist hier im

Mit Auftrag ist hier im speziellen die Meinungsvielfalt gemeint.
Um Vielfalt und Ausgewogenheit in den Programmen der Rundfunkanbieter zu sichern, haben die Bundesverfassungsrichter im Ersten Rundfunkurteil von 1961 auch die Mitwirkung von Vertretern gesellschaftlich relevanter Einrichtungen und Organisationen in den Aufsichtsgremien verlangt. Über diese Mitwirkung solcher Vertreter in den Aufsichtsgremien wird Binnenpluralität gesichert. Solche Binnenpluralität wird in den öffentlich-rechtlichen Anstalten gesichert.

Lerato
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Falls noch jemand hier

Falls noch jemand hier ist...Frage 4 von Wille? :D

ElisabethS.
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Joined: 06/19/2009
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3. a) 7. b), da bin ich mir

3. a)
7. b), da bin ich mir ziemlich sicher.

Ingebrikksen
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Joined: 06/29/2009
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zu frage 20: auch bei

zu frage 20: auch bei zeichnungen ist die zustimmung erforderlich, auch bei gemälden, wenn die person erkennbar blabla bekanntenkreis blabla ist, außnahmen bilden karikaturen, da ja die intention ohne erkennbarkeit eine andere wäre.

gleich noch zu frage 3...was habt ihr da? bin ich mir unsicher O__o

und bei frage 7? oh gott, ich weiß die einfachsten dinge nicht >_>

habt ihr bei wille auch die ganzen gesetze drauf, wo was steht und welche paragraphen darunter fallen? oder die ganzen einzelaufgaben veraltungsrat/rundfunkrat? aber ich glaub, soooo genau will sie es nicht wissen...d.h. ich hoffe es

zu frage 6 von wille: wann kann das parlament gegen eine gebürenerhöhung vorgehen?

-> wenn eine unangemessene belastung der rundfunkteilnehmer gegeben wäre
-> gesichtspunkte des informationszuganges --> wer versteht diesen punkt? (steht bei den kef-folien)
es muss nachprüfbare gründe geben

würde ich jetzt so interpretieren

StephanieM
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Ich glaube, dass meine

Ich glaube, dass meine Zeichnungen nicht ankreuzen muss, weil bei Zeichnungen auch eine Erkennbarkeit für Dritte vorhanden ist und man deshalb die Einwilligung der Person braucht... (steht zu mindest in meinen Aufzeichnungen so)

Bei Frage 37 hab ich auch b, c und f (obwohl b erst ab einem bestimmten Einkommen zutrifft)

die 39 und 44 hab ich auch so

ElisabethS.
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ja, so hätte ich es

ja, so hätte ich es eigentlich auch gemacht. bei 37 war ich mir mit den weisungen nicht sicher, weil ich mir aufgeschrieben habe, dass freie angestellte nicht gleichzeitig eine fachliche, örtliche und zeitliche weisungsabhängigkeit haben dürfen, weil sie dann angestellte wären. was ja nix drüber aussagt, was wäre, wenn sie nur eine der drei abhängigkeiten hätten.

Lerato
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Ich hätte Zeichnungen auch

Ich hätte Zeichnungen auch angekreuzt, bin mir da aber auch nicht ganz sicher.
37 habe ich b, c und f
39 c?
44 b

ElisabethS.
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also bei bereiche des

also bei bereiche des persönlichkeitsrechts dachte ich:
- informationelles selbstbestimmungsrecht
- schutz vor ausbeutung von persönlichkeitsgütern
- schutz vor indiskretion

bei den anderen geb ich dir recht.
wisst ihr, ob bei frage 20 auch zeichnungen angekreuzt werden müssen? was habt ihr alles bei frage 37 angekreuzt? frage 39 überfordert mich auch, ebenso 44. da reichen meine aufzeichnungen einfach nicht aus, eure vielleicht?

Pfirsicheistee
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Nutzungsrechte

• Vervielfältigungsrecht
• Verbreitungsrecht
• Vortrags-/ Aufführungs- und Vorführungsrecht
• Senderecht
• Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
• Bearbeitungsrecht

Das sind doch alles Nutzungsrechte, die lizenziert - also zeitlich überlassen - werden können, richtig?

• Schutz von Ehre und Ruf
• Schutz vor Unwahrheiten bei Tatsachen
• Recht am eigenen Bild
• Namensrecht

Sind das die Bereiche des Persönlichkeitsrechts?

holyholly
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na dann..!

na dann is medienethik wohl doch eher der leichtere part, also so wie schon zu schulzeiten..;).. danke für die auskunft.. cheers

Pfirsicheistee
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Baumer hat gesagt, wenn wir

Baumer hat gesagt, wenn wir zu den Punkten auf den zwei Zusammenfassungen von ihm bescheid wissen, reicht das aus. Das werde nicht die "Klausur unseres Lebens".

Zur zweiten Zus.fassung siehe Anhang.

Lerato
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Ich war die letzte Stunde

Ich war die letzte Stunde nicht da, hmm was hat sie gesagt?

holyholly
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Joined: 06/30/2009
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letzte vorlesung baumer

hat herr baumer in der letzten vorlesung eine zusammenfassung oder schwerpunktsanweisung gegeben?
ansonsten konzentriere ich mich bei wille auf das was se angegeben hat..um ihre fragen zu beantworten brauch man allein bestimmt schon knapp die hälfte der zeit, freys is ja kreuzen und baumer wird bestimmt nen praktisches beisp. nehmen sowas wie: erläutern sie anhand einer selbsgewählten methode den nachfolgenden fall oder sowas und zu okkasionellen informationsarbeit is ja eigentlich nur die spinner formel zu wissen NEWS und dann vielleicht noch nen knappen historischen abriss über die entw. der medienethik im zusammenspiel des journalismus

Lerato
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Also Baumer find ich

Also Baumer find ich eigentlich am Besten zu lernen ;)

Willens Folien sind leider, wie schon oben angemerkt, nicht gerade die Besten...

Ach ja, kann mir jemand zu den Fragen zum Thema Gegendarstellung mal die richtigen Antworten geben? :)

ElisabethS.
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Joined: 06/19/2009
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ich vertraue wikipedia

ich vertraue wikipedia eigentlich sehr *zugeb*... juhu, das mysterium ist geklärt. also: wenn bei freys "ausschließlich" in einer frage aufatucht, dann heißt das NUR diese antwort und keine der anderen ist richtig. irgendwie finde ich den lernaufwand bei baumer höher, da muss man sich so viel fachkrams einprägen... ich sag nur okkasionelle informationsarbeit und utilitarismus ^^

Pfirsicheistee
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Ja, nur die Antwort

Ja, nur die Antwort "alleinige Gesetzgebungskompetenz der Länder" ist (seit 2006) richtig; hab ich jetzt auch von offizieller Stelle.
Da hab ich mich in der VL wohl verhört.

holyholly
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rahmengebungskompetenz

die rahmengebungskompetenz wurde zum 1. sept. 2006 durch die föderalismusreform abgeschafft. daraus folgt die auschließliche gesetzgebungskompetenz der länder..
andere meinungen? ich würde nur eine antwort ankreuzen

holyholly
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Joined: 06/30/2009
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Meinung zum pressegesetz

also, ich bin der meinung dass das presserecht der gesetzgebungskompetenz der länder unterliegt. mit dem verweis auf wiki und aus eigener sicht: dt.ist ein föderalistischer staat in dem unzählige regelungsbereiche (wie das presserecht oder z.b. bildung) den ländern vorbehalten sind, um die möglichkeit der konzentration/zentralität zu unterbinden.kurz und knapp vielfalt schützt vor diktat --> vergl. rundfunk..

izzie
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Joined: 07/05/2009
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Also noch mal zu der Frage

Also noch mal zu der Frage mit der Gesetztgebungskompetenz... Antwort vier sagt doch nur, dass es die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes gibt. Das ist doch nicht falsch, nur weil der Bund sie noch nicht in Anspruch genommen hat. Es ist eine Möglichkeit und deswegen in meinen Augen völlig richtig, oder seh ich das grundsätzlich falsch???

ElisabethS.
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Falls du mit KEZ KEF

Falls du mit KEZ KEF meintest, da hab ich mich im Internet belesen, weil mir die Infos in den Folien auch etwas zu spärlich waren und ich den Aufbau ihrer Folien sowieso total chaotisch finde... zu KEK steht aber schon was drin. Die alten Fragen sind ja auch nicht so explizit formuliert, wie sie es dann in der Klausur wären, aber man sieht, dass es offenbar auch darum geht, dass man den Zusammenhang begriffen hat.
Der gesetzliche Auftrag der ö.r. ist denke ich vom BVerfG festgesetzt worden, also Grundversorgung etc. Die Rechtsgrundlagen zu Frage 2 findest du auf Folie 18 der VL Ö.r. RF im dualen System (bitte verbessert mich, falls das nicht stimmt). Frage 6 kann ich allerdings auch nicht beantworten. :-/

Lerato
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Joined: 06/30/2009
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Kann irgendjemand die Fragen

Kann irgendjemand die Fragen von Wille beantworten, alle?!
Okay, ich war nicht so oft da, dass man Begriffe wie KEZ und so wissen sollte, ist mir klar, aber...wo steht das in ihren Unterlagen? Zu blöde ;)

ElisabethS.
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Joined: 06/19/2009
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da bin ich gespannt. mann

da bin ich gespannt. mann ich hab echt bammel vor der klausur, hoffentlich setz ich die nich in den sand...

Pfirsicheistee
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Joined: 06/12/2009
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ich hab mal Freys

ich hab mal Freys persönlich gemailt; mal schauen, ob da vor der Klausur noch eine Antwort kommt...

Ingebrikksen
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Joined: 06/29/2009
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ok, die rahmengesetzgebung

ok, die rahmengesetzgebung fällt wohl raus, da steht auch bei mir, dass sie nie zu stande gekommen ist

dennoch verweise ich auf dieses dokument:
http://www.groepl.uni-saarland.de/lehre/lehre08-09/PRR02.pdf

hab ich beim wild googeln gefunden

es gibt durchaus eine ausschließliche gesetzgebungskompetenz sowohl beim bund (z.b. strafrecht, steuern etc) und bei den ländern (kultursachen).
gleichzeitig gibt es auch eine konkurrierende, d.h. solang der bund nix vorgibt, dürfen die länder die gesetze erlassen.

"Konkurrierende Gesetzgebung
1) K.G. bezeichnet in föderativen Staaten jene Gesetzgebungsbereiche, in denen weder der Bund noch die Länder über die ausschließliche Zuständigkeit verfügen.

2) In D liegt die Gesetzgebungsbefugnis nach Art. 72 Abs. 1 GG bei den Ländern, "solange und soweit der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch macht". Besteht dagegen ein "Bedürfnis nach bundesgesetzlicher Regelung" (Art. 72 Abs. 2 GG), liegt die Gesetzgebungsbefugnis beim Bund. Beide Formulierungen haben in D die Zentralisierungsprozesse gefördert. "
(von der seite der bundeszentrale für politische bildung)

also antwort 1-3?

oder lass ich mich jetzt einfach nur unnötig verwirren und er hat das mit der ausschließlichen kompetenz einfach nur so angeführt, also allgemein zur einführung und es hat nichts mit dem presserecht zu tun? sondern nur, um die kompetenzverteilung klarzustellen? aber das strafrecht als ausschließlich gesetzgebungskompetenz spielt doch durchaus ins presserecht hinein, versteht ihr, was ich meine? ^^°

ich wär bei wikipedia vorsichtig, wir wissen ja alle, was daran als quelle problematisch ist, hab da schon öfter fehler gefunden, grade, wenn das leute schreiben, die davon nicht wirklich ahnung haben...

ElisabethS.
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Joined: 06/19/2009
Points: 122
Zitat Wikipedia: "In der

Zitat Wikipedia:
"In der Bundesrepublik Deutschland ist das Pressewesen der Gesetzgebungskompetenz der Länder vorbehalten. Somit ergibt sich das Presserecht für jedes einzelne Bundesland aus dem jeweiligen Landespressegesetz. Der Bund hatte bis zum Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1. September 2006 nach dem Grundgesetz die Kompetenz, ein Presserechtsrahmengesetz zu erlassen. Von dieser Möglichkeit hat er jedoch bis heute keinen Gebrauch gemacht. Die Rahmengesetzgebungskompetenz wurde im Zuge der Föderalismusreform abgeschafft. Die Gesetzgebungskompetenz für das Presserecht liegt nunmehr bei den Bundesländern allein."

Also hatte keiner von uns recht und nur Antwort b ist richtig, was?

Ingebrikksen
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Joined: 06/29/2009
Points: 64
tja, nach meinen

tja, nach meinen aufzeichnungen sind auch alle 4 antworten richtig...noch ne meinung?

ElisabethS.
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Joined: 06/19/2009
Points: 122
das dachte ich auch, das die

das dachte ich auch, das die konkurrenz richtig ist. manchmal wird man aber weder aus den eigenen noch aus fremden aufzeichnungen schlau...

Pfirsicheistee
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Joined: 06/12/2009
Points: 2677
eine konkurrierende

eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes und der Länder (erst seit kurzem)!!!

izzie
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Joined: 07/05/2009
Points: 6
Also bei Freys ist es ja so,

Also bei Freys ist es ja so, dass ganz oft alles angekreuzt werden muss. Nach meinen Aufzeichnungen sind alle 4 Antworten richtig. Also ja, alle ankreuzen ;-)

Ingebrikksen
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Joined: 06/29/2009
Points: 64
Im Bereich des Presserechts

Im Bereich des Presserechts besteht

eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes

eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder

eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes und der Länder

□ eine Rahmengebungskompetenz des Bundes

hat jemand eine antwort darauf? ich würde ja alles ankreuzen, aber die frage klingt so, also käme nur eins in frage O__o

Ingebrikksen
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Joined: 06/29/2009
Points: 64
dass da nicht haargenau

dass da nicht haargenau dieselben fragen drankommen ist schon klar. man sollte ja trotzdem über den stoff bescheid wissen und sich nicht nur darauf verlassen. aber nett ist es trotzdem, weil man weiß, in welche richtung die fragen gehn

Lerato
Offline
Joined: 06/30/2009
Points: 21
Was mich sehr irritiert sind

Was mich sehr irritiert sind aber die Fragen von Wille...die sind nicht wirklich SO gestellt?!

Und könnte man nicht beim Fachschaftsrat noch mehr Klausuren auffindig machen?

Pfirsicheistee
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Offline
Joined: 06/12/2009
Points: 2677
Trotz der vielen Fragen

Trotz der vielen Fragen deckt das nicht die gesamte VL von ihm ab! Habe gehört, im letzten Semester vertrauten Studenten auch auf so eine Fragensammlung (sollen sogar über 70 Fragen gewesen sein), in der Klausur kamen aber sehr viele andere Fragen dran.

Ingebrikksen
Offline
Joined: 06/29/2009
Points: 64
da sind wir ja zumindest auf

da sind wir ja zumindest auf den teil von freys schon mal ausreichend vorbereitet :)
ich zerdanke mich

Lerato
Offline
Joined: 06/30/2009
Points: 21
Vielen Dank :) Gibt's dafür

Vielen Dank :) Gibt's dafür auch nochmal ne Komplettlösung? :D