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Mi, 07/08/2009 - 17:48
#32
ich hab mal Freys
ich hab mal Freys persönlich gemailt; mal schauen, ob da vor der Klausur noch eine Antwort kommt...
Mi, 07/08/2009 - 16:00
#33
ok, die rahmengesetzgebung
ok, die rahmengesetzgebung fällt wohl raus, da steht auch bei mir, dass sie nie zu stande gekommen ist
dennoch verweise ich auf dieses dokument:
http://www.groepl.uni-saarland.de/lehre/lehre08-09/PRR02.pdf
hab ich beim wild googeln gefunden
es gibt durchaus eine ausschließliche gesetzgebungskompetenz sowohl beim bund (z.b. strafrecht, steuern etc) und bei den ländern (kultursachen).
gleichzeitig gibt es auch eine konkurrierende, d.h. solang der bund nix vorgibt, dürfen die länder die gesetze erlassen.
"Konkurrierende Gesetzgebung
1) K.G. bezeichnet in föderativen Staaten jene Gesetzgebungsbereiche, in denen weder der Bund noch die Länder über die ausschließliche Zuständigkeit verfügen.
2) In D liegt die Gesetzgebungsbefugnis nach Art. 72 Abs. 1 GG bei den Ländern, "solange und soweit der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch macht". Besteht dagegen ein "Bedürfnis nach bundesgesetzlicher Regelung" (Art. 72 Abs. 2 GG), liegt die Gesetzgebungsbefugnis beim Bund. Beide Formulierungen haben in D die Zentralisierungsprozesse gefördert. "
(von der seite der bundeszentrale für politische bildung)
also antwort 1-3?
oder lass ich mich jetzt einfach nur unnötig verwirren und er hat das mit der ausschließlichen kompetenz einfach nur so angeführt, also allgemein zur einführung und es hat nichts mit dem presserecht zu tun? sondern nur, um die kompetenzverteilung klarzustellen? aber das strafrecht als ausschließlich gesetzgebungskompetenz spielt doch durchaus ins presserecht hinein, versteht ihr, was ich meine? ^^°
ich wär bei wikipedia vorsichtig, wir wissen ja alle, was daran als quelle problematisch ist, hab da schon öfter fehler gefunden, grade, wenn das leute schreiben, die davon nicht wirklich ahnung haben...
Mi, 07/08/2009 - 13:13
#34
Zitat Wikipedia:
"In der
Zitat Wikipedia:
"In der Bundesrepublik Deutschland ist das Pressewesen der Gesetzgebungskompetenz der Länder vorbehalten. Somit ergibt sich das Presserecht für jedes einzelne Bundesland aus dem jeweiligen Landespressegesetz. Der Bund hatte bis zum Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1. September 2006 nach dem Grundgesetz die Kompetenz, ein Presserechtsrahmengesetz zu erlassen. Von dieser Möglichkeit hat er jedoch bis heute keinen Gebrauch gemacht. Die Rahmengesetzgebungskompetenz wurde im Zuge der Föderalismusreform abgeschafft. Die Gesetzgebungskompetenz für das Presserecht liegt nunmehr bei den Bundesländern allein."
Also hatte keiner von uns recht und nur Antwort b ist richtig, was?
Mi, 07/08/2009 - 10:10
#35
tja, nach meinen
tja, nach meinen aufzeichnungen sind auch alle 4 antworten richtig...noch ne meinung?
Di, 07/07/2009 - 21:02
#36
das dachte ich auch, das die
das dachte ich auch, das die konkurrenz richtig ist. manchmal wird man aber weder aus den eigenen noch aus fremden aufzeichnungen schlau...
Di, 07/07/2009 - 20:23
#37
eine konkurrierende
eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes und der Länder (erst seit kurzem)!!!
Di, 07/07/2009 - 20:04
#38
Also bei Freys ist es ja so,
Also bei Freys ist es ja so, dass ganz oft alles angekreuzt werden muss. Nach meinen Aufzeichnungen sind alle 4 Antworten richtig. Also ja, alle ankreuzen ;-)
Di, 07/07/2009 - 17:36
#39
Im Bereich des Presserechts
Im Bereich des Presserechts besteht
□
eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes
□
eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder
□
eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes und der Länder
□ eine Rahmengebungskompetenz des Bundes
hat jemand eine antwort darauf? ich würde ja alles ankreuzen, aber die frage klingt so, also käme nur eins in frage O__o
So, 07/05/2009 - 14:19
#40
dass da nicht haargenau
dass da nicht haargenau dieselben fragen drankommen ist schon klar. man sollte ja trotzdem über den stoff bescheid wissen und sich nicht nur darauf verlassen. aber nett ist es trotzdem, weil man weiß, in welche richtung die fragen gehn
Fr, 07/03/2009 - 17:44
#41
Was mich sehr irritiert sind
Was mich sehr irritiert sind aber die Fragen von Wille...die sind nicht wirklich SO gestellt?!
Und könnte man nicht beim Fachschaftsrat noch mehr Klausuren auffindig machen?
Fr, 07/03/2009 - 14:41
#42
Trotz der vielen Fragen
Trotz der vielen Fragen deckt das nicht die gesamte VL von ihm ab! Habe gehört, im letzten Semester vertrauten Studenten auch auf so eine Fragensammlung (sollen sogar über 70 Fragen gewesen sein), in der Klausur kamen aber sehr viele andere Fragen dran.
Fr, 07/03/2009 - 08:47
#43
da sind wir ja zumindest auf
da sind wir ja zumindest auf den teil von freys schon mal ausreichend vorbereitet :)
ich zerdanke mich
Do, 07/02/2009 - 14:36
#44
Vielen Dank :) Gibt's dafür
Vielen Dank :) Gibt's dafür auch nochmal ne Komplettlösung? :D



da bin ich gespannt. mann ich hab echt bammel vor der klausur, hoffentlich setz ich die nich in den sand...